👮 Flugordnung

🛩️ Flugordnung
des MFC „IMMELMANN“ e.V. Hamm

In Ergänzung der Satzung des MFC ,,IMMELMANN“ e.V. Hamm vom 03.04.1992 und unter Einbeziehung der
Erlaubnis des RP Münster zum Betrieb von Flugmodellen mit Verbrennungsmotoren auf dem Modellflugplatz
des MFC „IMMELMANN“ e.V. Hamm im Bereich der Stadt Hamm, Stadtteil Heessen, Westdahlsort,
Flur 36, Flurstück 3, ist für alle Modellflieger des MFC ,,IMMELMANN“ e.V. Hamm die nachstehend
aufgeführte Flugordnung bindend.

Die derzeit vorliegende Erlaubnis des RP wurde mit Schreiben vom 23. August 2005 auf unbegrenzte Zeit geändert.


1. 🛫 Flugerlaubnis

Für das Betreiben eines ferngesteuerten Flugmodells auf dem Modellflugplatz des MFC „IMMELMANN“ e.V. Hamm sind folgende Voraussetzungen erforderlich:

1.1 Der Pilot muss Mitglied des MFC „IMMELMANN“ e.V. Hamm und im Sinne der Satzung dazu berechtigt sein.
1.2 Der Pilot muss im Besitz einer gültigen Funklizenz für seine benutzte Fernsteuerung sein (siehe §103 LuftVO).
1.3 Der Pilot muss den Besitz einer gültigen Haftpflichtversicherung für das von ihm gesteuerte Modell nachweisen (siehe §103 LuftVO).
1.4 Der Pilot muss nachweisen, sein Flugmodell sicher steuern zu können.
1.5 Vor Inbetriebnahme der Fernsteuerung muss der Pilot sich in das Flugbuch eintragen – mit Angabe der benutzten Frequenz und des Kanals. Bei bereits eingetragenem Kanal ist sofortige Absprache Pflicht.
1.6 Die verwendete Frequenz und der Kanal müssen für alle Piloten sichtbar gekennzeichnet sein (Frequenztafel).
1.7 Der Pilot muss im Besitz des Kenntnisnachweises für das Steuern von Flugmodellen sein.
1.8 Gastpiloten haben kein grundsätzliches Recht auf Flugerlaubnis. Sie müssen:
  – die Punkte 1.2 bis 1.7 erfüllen,
  – eine Starterlaubnis vom Flugleiter erhalten,
  – eine Startgebühr entrichten.


2. 🛠️ Zugelassene Modelle

2.1 Es dürfen nur Flugmodelle betrieben werden, deren technischer Zustand ein sicheres Starten, Fliegen und Landen erlaubt.
2.2 Die vollständige Adresse des Halters muss gut sichtbar im Modell stehen.
2.3 Das Gesamtgewicht eines Flugmodells darf 25 kg nicht überschreiten (seit 2002).
2.4 Der Schallpegel – gemessen gemäß gesetzlichen Vorschriften – darf 82 dB(A) nicht überschreiten.
2.5 Die Zahl der gleichzeitig im Luftraum fliegenden Modelle mit Verbrennungsmotor ist auf drei begrenzt.
2.6 Flugmodelle, für die nach geltendem Luftrecht eine Kennzeichnung vorgeschrieben ist, müssen entsprechend Abschnitt 10 dieser Flugordnung mit einer Betreiberkennung versehen sein. Modelle ohne ordnungsgemäße Kennzeichnung dürfen nicht betrieben werden.


3. 🕒 Flugzeiten

Mit Ausnahme folgender Tage:
Karfreitag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag sowie während des Volkslaufes Heessen
ist der Betrieb von Verbrennermodellen erlaubt von:

08:00 – 12:30 Uhr
14:00 – 19:30 Uhr
jedoch längstens bis Sonnenuntergang.


4. 🗺️ Flugbetriebsraum

Der Flugbetriebsraum ist vom RP Münster festgelegt:

  • nach Westen, Norden, Osten: durch Wirtschaftswege begrenzt
  • nach Süden: durch Schutzzaun und Wirtschaftsweg

Die maximale Flughöhe beträgt 100 m.


5. 🧭 Verhalten der Piloten

5.1 Bei Startvorbereitungen (insbesondere Verbrennermodelle) sind alle Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Zuschauerbereich ist hinter dem Schutzzaun.
5.2 Der Pilot steuert sein Modell von den markierten Pilotpositionen neben der Start-/Landebahn.
5.3 Bei Annäherung eines bemannten Luftfahrzeugs ist sofort erkennbar ausweichend zu steuern.
5.4 Landungen müssen deutlich hörbar angekündigt werden („Landung!“).
5.5 Nach der Landung ist die Piste schnellstmöglich zu räumen.
5.6 Bei Außenlandungen ist die Zustimmung des Grundstückseigentümers erforderlich. Bruchteile sind vollständig zu bergen. Eintrag im Flugbuch (Datum, Uhrzeit, Absturzstelle) ist Pflicht.


6. 🚫 Flugverbot

6.1 Ein (teilweises) Flugverbot kann vom Flugleiter oder einem Vorstandsmitglied verhängt werden:

  • 6.1.1 wenn ein Pilot gegen Regeln verstößt,
  • 6.1.2 wenn äußere Einflüsse den sicheren Betrieb nicht zulassen.

6.2 Absolutes Flugverbot besteht:

  • 6.2.1 außerhalb der erlaubten Flugzeiten,
  • 6.2.2 wenn drei oder mehr Piloten fliegen wollen, aber kein Flugleiter im Flugbuch eingetragen ist,
  • 6.2.3 wenn äußere Einflüsse den sicheren Betrieb verhindern.

7. ⚖️ Vermeidung von Ordnungswidrigkeiten

7.1 Grundsatz: Jede Gefährdung von Personen oder Sachen ist zu vermeiden.
Grob fahrlässig handelt u. a., wer sein Modell auf Personen oder Fahrzeuge zusteuert oder sie überfliegt.
7.2 Jeder Pilot hat sich an diese Regeln zu halten.


8. 📝 Ordnungsstrafen

Missachtung der Regeln kann führen zu:

  • 8.1 Ermahnung + eintägigem Flugverbot
  • 8.2 Verwarnung + mehrmonatigem Flugverbot (Sommermonate)
  • 8.3 Vereinsausschluss

Drei Ermahnungen → 1. Verwarnung
Drei Verwarnungen → sofortiger Ausschluss
Eine Beitragsrückzahlung erfolgt nicht.


9. 📄 Aufstiegsgenehmigung RP Münster

„Diese Erlaubnis kann jederzeit durch weitere Bedingungen und Auflagen ergänzt werden.
Auf die Straf- und Bußgeldvorschriften der §§ 58 ff. LuftVG wird besonders hingewiesen.“

Mit Schreiben des RP Münster vom 22.06.1991 wurde zusätzlich der Seglerschlepp auf unserem Platz verboten.


10. 🪪 Kennzeichnungspflicht von Flugmodellen

Gemäß den jeweils geltenden luftrechtlichen Vorschriften (insbesondere Luftverkehrs-Ordnung und den europäischen Bestimmungen für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge) gilt:

10.1 Alle Flugmodelle, für die nach aktueller Rechtslage eine Kennzeichnung vorgeschrieben ist (derzeit insbesondere Flugmodelle ab 250 g Abflugmasse), müssen dauerhaft, gut lesbar und feuerfest mit der persönlichen Betreiber-ID (e-ID) des verantwortlichen Piloten gekennzeichnet sein.
10.2 Die Kennzeichnung ist außen am Modell oder in einem von außen leicht zugänglichen Bereich anzubringen und darf die Flugsicherheit nicht beeinträchtigen.
10.3 Der Pilot ist dafür verantwortlich, dass seine Modelle korrekt gekennzeichnet sind. Flugmodelle ohne ordnungsgemäße Kennzeichnung dürfen auf dem Vereinsgelände nicht betrieben werden.
10.4 Flugleiter und Vorstand sind berechtigt, Starts mit nicht oder nicht korrekt gekennzeichneten Flugmodellen zu untersagen.


🤝 Motto

Gemeinsam miteinander – nicht gegeneinander.

Hamm, im April 1992 / Februar 2006

Unterschriften

(Wilhelm Müller, 1. Vorsitzender)
(Stephan Orzechowski / Heinz Höfer, 2. Vorsitzender)
(Dietmar Eckardt / Hans-Dieter Braun, Schriftführer)
(Klaus Hövelmann / Mark Junge Ilges, Kassenwart)

📌 Erläuterungen

In Münster erbetene und genehmigte Ausnahmeregelungen werden durch Aushang am Platz oder in unseren „Terminen“ bekannt gemacht.


📅 Aktualisierung

Diese Flugordnung wurde zuletzt am November 2025 ergänzt
(Punkt 2.6 und Abschnitt 10 – Kennzeichnungspflicht von Flugmodellen).