Gebührenordnung des MFC „IMMELMANN“ e.V. Hamm
1. Aufnahmegebühr.
Der MFC „IMMELMANN“ e.V. Hamm erhebt eine einmalige Aufnahmegebühr, die
entsprechend dem Mitgliederstatus wie folgt gestaffelt ist:
1.1 Aktives Mitglied ……………………………………………….. 90,00 € (neunzig)
1.2 Passives Mitglied ………………………………………………. 24,00 € (vierundzwanzig)
1.3 Jugendliche bis 18 Jahre……………………………………… –,– € (keine)
1.4 Schüler und Studenten von 18 bis 25 Jahre *)……….. 25,00 € (fünfundzwanzig)
1.5 Fördermitglied……………………………………………………. –, — € (keine)
2. Monatsbeiträge
2.1 Aktives Mitglied ………………………………………………… 9,00 € (neun)
2.2 Passives Mitglied ………………………………………………. 3,00 € (drei)
2.3 Jugendliche bis 18 Jahre………………………………………. 3,00 € (drei)
2.4 Schüler und Studenten von 18 bis 25 Jahre *) ………. 3,00 € (drei)
2.5 Pflicht- ,Wehr -, bzw. Ersatzdienstleistende. **)……… 3,00 € (drei)
2.6 Fördermitglied…………………………………………………….. 2,00 € (zwei)
2.7 Ehrenmitglied………………………………………………………. –,– € (kein)
*) und **) hat nur Gültigkeit, wenn eine schriftliche Bestätigung der Schule oder der Behörde
vorgelegt wird. Ohne Vorlage wird der reguläre Beitrag einbehalten.
**) hat nur für den Zeitraum der Einberufung Gültigkeit (max. 12 Monate).
Die jeweilige Aufnahmegebühr wird nach der Bestätigung durch die Mitglieder in der
Jahreshauptversammlung, spätestens nach zweimaligem Versäumnis daran teilzunehmen,
einbehalten. Eine Rückzahlung erfolgt nicht.
Die Monatsbeiträge werden zu Beginn des 1. und 3.Quartals eines jeden Jahres jeweils im
Voraus für das folgende Halbjahr eingezogen.
Zusätzliche Kosten bei den Buchungen gehen zu Lasten des Verursachers.
3. Sonderregelungen.
3.1. Mitglieder die entsprechend der Gruppe 1.2 beim MFC „IMMELMANN“ e.V. Hamm
eingetreten sind, und in die Gruppe 1.1 wechseln, zahlen bei einer Vereinszugehörigkeit
von 1 bis 12 Monaten …………….. 75,00 € und
von 13 bis 24 Monaten …………… 30,00 € Aufnahmegebühr nach.
3.2. Mitglieder der Gruppen 1.3 bis 1.4 zahlen bei einem Übergang in die Gruppe 1.1 bei
einer Vereinszugehörigkeit
von 1 bis 12 Monaten……………… 40,00 €,
von 13 bis 24 Monaten……………. 20,00 € und
ab dem 25. Monat, ………………… keine Aufnahmegebühr nach.
(Die Vereinszugehörigkeit zählt vom Tag der Bestätigung durch den Vorstand.)
3.3. Sind beide Ehepartner aktive Mitglieder im MFC „IMMELMANN“ e.V., zahlt einer
von beiden jeweils 2/3 der fälligen Gebühren. Evtl. Umlagen zahlt nur einer der Partner.
3.4. Wollen Fördermitglieder in die Gruppen 1.1 oder 1.2 überwechseln, dann können 50%
der eingezahlten Monatsbeiträge auf die Aufnahmegebühr der entsprechenden Gruppe
angerechnet werden.
3.5. Clubmitglieder, die sich im laufenden Kalenderjahr am Rasenschneiden beteiligen,
erhalten entsprechend den Aufzeichnungen den entsprechenden Anteil der hierfür angesetzten
250,00 € zum Jahresende vom Kassenwart ausgezahlt.
3.6. Mitglieder, die für den MFC „IMMELMANN“ e.V. Hamm an einem Wettbewerb
teilnehmen, erhalten die Startgebühr erstattet (Max. 10,00 €)
3.7. Der Gerätewart ist für das gewählte Jahr beitragsfrei.
4. Gastflieger-Gebühren.
4.1 Von passiven Mitgliedern des MFC „IMMELMANN“ e.V. Hamm entsprechend §3.(2)
unserer Satzung vom 11.01.2002, wird eine Startgebühr von 3,00 € für die ersten fünf
Besuche in einem Kalenderjahr in Rechnung gestellt. Jeder weitere Besuch mit fliegerischer
Tätigkeit wird mit neun € berechnet.
4.2 Von Gastfliegern wird je Gast und Tag für die ersten fünf Besuche eine Gebühr von
3,00 € erhoben. Für jeden weiteren Besuch werden 9,00 € vor dem ersten Start durch den
jeweiligen Flugleiter kassiert, der diesen Betrag an den Kassenwart des MFC
„IMMELMANN“ e.V. Hamm weiterleitet. Der Zeitraum für die Besuche mit fliegerischer
Tätigkeit ist nicht auf ein Kalenderjahr begrenzt, d.h. die Besuche werden grundsätzlich
addiert.
Diese Gebührenregelung ist eine Ergänzung der Satzung des MFC „IMMELMANN“ e.V.
Hamm vom 11.Januar 2002. Sie wurde durch die Mitglieder am 11.September 2021 bestätigt.
Mit der Unterschrift durch den Vorstand sind alle zurückliegenden Gebührenregelungen
ungültig.
Hamm, den 11, September 2021
(Detlef Wißmann, 1.Vorsitzender) (Thomas Benedikt, 2.Vorsitzender)
(Stefan Meier, Kassenwart) (Carsten Kaiser, Schriftführer)
Vorübergehende Korrektur zur Gastfliegerregelung?
Der geschäftsführende Vorstand des MFC “IMMELMANN” e. V. Hamm hat an Hand von
gemachten Aufzeichnungen geprüft, einschlieslich 2004 , inwieweit die Regelung für
Gastflieger in der Gebührenordnung korrigiert werden kann. Innerhalb dieses Zeitraumes
konnte kein Missbrauch festgestellt werden. Er hat deshalb bis auf Widerruf festgelegt, dass
passive Mitglieder des MFC “IMMELMANN” e. V. Hamm sowie Gastpiloten die einem
anderen Modellflugclub oder Verein angehören, innerhalb eines Kalenderjahres 5 mal als
Gastpilot nach Zahlung einer Startgebühr von 3,00 € fliegerisch tätig werden dürfen.
Voraussetzung für beide Gruppen ist die Anerkennung und Einhaltung unserer Flugordnung.
Von der 6. (sechsten) Inanspruchnahme unseres Fluggeländes für fliegerische Tätigkeit
innerhalb des Kalenderjahres wird eine Startgebühr von 9,00 € erhoben.
Bei ausgewiesenen “Treffen” zahlen Gastpiloten keine Startgebühr, sofern keine
Sonderregelung getroffen ist.
Das Prozedere für Gastpiloten in Kurzfassung.
Der Interessent muss sich zunächst und grundsätzlich mit dem Flugleiter (“IMMELMANN”
Mitglied) am Platz in Verbindung setzen (Ohne seine Anwesenheit darf vom Gast keinerlei
fliegerische Tätigkeit aufgenommen werden.). Der Flugleiter entscheidet nach Überprüfung
der gültigen Modellfliegerhaftpflichtversicherung, ob der gegenwärtige Flugbetrieb noch
weitere aktive Piloten zulässt. Wird dies positiv entschieden, erfolgt die Eintragung ins
Gästebuch und im Flugleitertagesbericht. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wird die
Startgebühr fällig, die der Flugleiter kassiert und an unseren Kassenwart weiterleitet.
Mit der Zahlung der Startgebühr besteht für den Gast nicht das Recht, den vollen Tag
fliegerisch tätig sein zu dürfen. Steigt die Zahl der fliegenden Clubmitglieder in diesem
Zeitraum, kann die fliegerische Tätigkeit des Gastes eingeschränkt oder aufgehoben werden.
Im Zweifelsfalle entscheiden die anwesenden Clubmitglieder – mit einfacher Mehrheit –
gemeinsam mit dem Flugleiter darüber.