MFC „IMMELMANN“ e.V. Hamm
1. 🧾 Aufnahmegebühr
Der MFC „IMMELMANN“ e.V. Hamm erhebt eine einmalige Aufnahmegebühr, gestaffelt nach Mitgliederstatus:
- 1.1 Aktives Mitglied – 90,00 € (neunzig)
- 1.2 Passives Mitglied – 24,00 € (vierundzwanzig)
- 1.3 Jugendliche bis 18 Jahre – 0,00 € (keine)
- 1.4 Schüler und Studenten von 18 bis 25 Jahre * – 25,00 € (fünfundzwanzig)
- 1.5 Fördermitglied – 0,00 € (keine)
2. 💳 Monatsbeiträge
- 2.1 Aktives Mitglied – 9,00 € (neun)
- 2.2 Passives Mitglied – 3,00 € (drei)
- 2.3 Jugendliche bis 18 Jahre – 3,00 € (drei)
- 2.4 Schüler und Studenten von 18 bis 25 Jahre * – 3,00 € (drei)
- 2.5 Pflicht-, Wehr- bzw. Ersatzdienstleistende ** – 3,00 € (drei)
- 2.6 Fördermitglied – 2,00 € (zwei)
- 2.7 Ehrenmitglied – 0,00 € (kein)
* / ** Nur gültig bei Vorlage einer schriftlichen Bestätigung der Schule bzw. Behörde.
Ohne Nachweis wird der reguläre Beitrag erhoben.
** Gilt nur für den Zeitraum der Einberufung (max. 12 Monate).
Die Aufnahmegebühr wird nach Bestätigung durch die Mitglieder in der Jahreshauptversammlung, spätestens nach zweimaligem Versäumnis der Teilnahme, einbehalten. Eine Rückzahlung erfolgt nicht.
Die Monatsbeiträge werden zu Beginn des 1. und 3. Quartals eines Jahres im Voraus für das folgende Halbjahr eingezogen.
Zusätzliche Kosten bei Buchungen trägt der Verursacher.
3. 🔁 Sonderregelungen
3.1 Wechsel von passiv (1.2) zu aktiv (1.1)
- 1–12 Monate Vereinszugehörigkeit → 75,00 € nachzuzahlen
- 13–24 Monate → 30,00 €
3.2 Wechsel aus Gruppen 1.3–1.4 in Gruppe 1.1
- 1–12 Monate → 40,00 €
- 13–24 Monate → 20,00 €
- ab 25. Monat → keine Nachzahlung
(Vereinszugehörigkeit ab Bestätigung durch den Vorstand.)
3.3 Ehepartner
Sind beide Ehepartner aktive Mitglieder, zahlt einer davon jeweils nur 2/3 der Gebühren.
Evtl. Umlagen zahlt nur ein Ehepartner.
3.4 Fördermitglieder → Aktive/Passive
Beim Übertritt können 50 % der eingezahlten Förderbeiträge auf die Aufnahmegebühr angerechnet werden.
3.5 Rasenschneiden
Mitglieder, die sich aktiv am Rasenschneiden beteiligen, sind von der Beitragszahlung befreit und erhalten zusätzlich eine Vergütung in Höhe von 400 €. (nach Aufzeichnung, Auszahlung durch den Kassenwart).
3.6 Wettbewerbe
Mitglieder, die an Wettbewerben teilnehmen, erhalten die Startgebühr erstattet (max. 10,00 €).
3.7 Gerätewart
Der Gerätewart ist für das jeweilige Jahr beitragsfrei.
4. 🛩️ Gastflieger-Gebühren
4.1 Passive Mitglieder (entsprechend §3(2) der Satzung)
- Startgebühr für die ersten fünf Besuche im Jahr: 3,00 €
- Ab dem 6. Besuch: 9,00 €
4.2 Externe Gastflieger
- Erste fünf Besuche: 3,00 € pro Tag
- Ab dem 6. Besuch: 9,00 € (vor dem ersten Start zu zahlen)
Die Besuche werden kumuliert und sind nicht auf ein Kalenderjahr begrenzt.
Diese Gebührenordnung ist eine Ergänzung der Satzung des MFC „IMMELMANN“ e.V. Hamm vom 11. Januar 2002.
Sie wurde am 11. September 2021 von den Mitgliedern bestätigt.
Unterschriften:
(Detlef Wißmann, 1. Vorsitzender) — (Thomas Benedikt, 2. Vorsitzender)
(Stefan Meier, Kassenwart) — (Carsten Kaiser, Schriftführer)
📌 Vorübergehende Korrektur zur Gastfliegerregelung (informell)
Der geschäftsführende Vorstand hat anhand von Aufzeichnungen (einschließlich 2004) geprüft, ob die Gastfliegerregelung angepasst werden kann. Da kein Missbrauch festgestellt wurde, gilt bis auf Widerruf:
- Gastpiloten & passive Mitglieder dürfen 5× pro Jahr für 3,00 € fliegen.
- Ab dem 6. Mal: 9,00 € Startgebühr.
- Bei offiziellen Treffen → keine Gebühr (wenn nicht anders geregelt).
🛩️ Kurzfassung für Gastpiloten
- Gast stellt Kontakt zum Flugleiter her (Pflicht!).
- Versicherung wird geprüft.
- Flugleiter entscheidet über Zulassung abhängig vom Flugbetrieb.
- Eintrag ins Gästebuch + Flugleitertagesbericht.
- Bezahlung der Startgebühr (Flugleiter leitet an Kassenwart weiter).
- Gast darf NICHT automatisch den ganzen Tag fliegen – Clubmitglieder haben Vorrang.
- Wenn der Flugbetrieb zunimmt, kann der Gast eingeschränkt oder gestoppt werden.
- Im Zweifel → Abstimmung der anwesenden Clubmitglieder + Flugleiter (einfache Mehrheit).
